Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans Meinheim Nr. 9
„Froschwasen“
- Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Gemeinderat Meinheim hat am 16.05.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Meinheim Nr. 9 „Froschwasen“ beschlossen. Ziel ist die Zulässigkeit ausschließlich von Satteldächern auf den Nebengebäuden, Garagen, Carports und Zwerchhäusern. Das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Meinheim Nr. 9 „Froschwasen“ erstreckt sich auf ca. 0,56 ha und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 18 (Teilfläche), 22/1, 23/1 (Teilfläche) und 24 (Teilfläche) in der Gemarkung Meinheim. Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans bleibt unberührt.
In der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2023 wurde der von der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim erstellte Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung in der Zeit
vom 05. Juni 2023 bis 07. Juli 2023
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet unter (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen können schriftlich oder auch zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.