Bekanntmachung

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Alesheim Nr. 8 “Solarpark Hungerberg“

Änderungs- und Aufstellungsbeschluss sowie 
Billigungs- und Auslegungsbeschluss

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Alesheim hat am 16.06.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Alesheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Alesheim Nr. 8 “Solarpark Hungerberg“ beschlossen. 

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alesheim ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ im Teilbereich südlich von Störzelbach beabsichtigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB). 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Alesheim Nr. 8 „Solarpark Hungerberg“ soll östlich der Kläranlage Störzelbach eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. 


Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ca. 4,25 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 663 und 664 der Gemarkung Alesheim.

In der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2024 wurden die vom Planungsbüro Becker + Haindl, G.-F.-Händel-Straße 5, 86650 Wemding erstellten Vorentwürfe der Bauleitpläne gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwürfe zur  3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Alesheim Nr. 8 „Solarpark Hungerberg“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Zeit

vom 13. Mai 2024 bis 14. Juni 2024

 öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.