Bekanntmachung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim und Aufstellung des Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 14 "Am Weiherlein"

Änderungs-, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Der Marktgemeinderat Markt Berolzheim hat am 14.11.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“ beschlossen.

Vorgesehen sind mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans:

  1. die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 287 (Teilfläche), 288 (Teilfläche), 289 und 553 (Teilfläche), Gemarkung Markt Berolzheim (Bereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“),
  2. die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 595/1, 595/2, 595/3, 595/4, 595/5, 595/6, 595/7, 595/8, 595/9, 595/10, 595/11, 595/12, 595/13, 596, 596/1, 596/2, 596/3, 596/4, 596/5, 596/6, 596/7, 596/8, 596/9, 596/10, 596/11, 596/14 (Teilfläche), 596/15, 596/16, 597, 597/1, 631, 631/4, 632, 632/3, 632/4, 662/3 und 3339/20 (Teilfläche), Gemarkung Markt Berolzheim (Bereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 13 „An der Buchleite“).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“ erstreckt sich auf ca. 1,50 ha und umfasst die oben unter Nr. 1 genannten Grundstücke. Durch die Aufstellung soll westlich der bereits ausgebauten Ortsstraße „Großholzer Weg“ eine einzeilige Bebauung zur Abrundung des Ortsrandes ermöglicht werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.2023 wurden die vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellten Vorentwürfe der Bauleitpläne behandelt.

 Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und zur Aufstellung des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Weiherlein“ in der Zeit

vom 27. Februar 2024 bis 02. April 2024

öffentlich ausgelegt.

 Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.